AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der FM Maschinen GmbH

(Stand: Oktober 2025 – gültig für Unternehmergeschäfte nach § 14 BGB)



1. Geltungsbereich


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Verträge, Lieferungen, Reparaturen und sonstigen Leistungen der FM Maschinen GmbH („wir“, „uns“) gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.



2. Angebot und Vertragsschluss


Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder Rechnungserteilung zustande.

Technische Angaben, Maße, Baujahre, Leistungsdaten und Beschreibungen in Angeboten oder Prospekten sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.



3. Preise und Zahlung


Unsere Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag sofort nach Versandbereitschaft oder Leistungserbringung ohne Abzug fällig.

Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB).

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Kunden bestehen nur, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.




4. Lieferung, Versand und Gefahrübergang


Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

Die Lieferung erfolgt ab Lager oder ab vereinbartem Standort auf Gefahr des Kunden (§ 447 BGB).

Dies gilt auch, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde.

Verzögert sich der Versand aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf ihn über.



5. Eigentumsvorbehalt


Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.

Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Eigentumsvorbehalts gegen Verlust und Beschädigung ausreichend zu versichern.



6. Gewährleistung für gebrauchte Maschinen


Gebrauchte Maschinen, Anlagen und Fahrzeuge werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich bei Vertragsschluss befinden.

Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung.


Der Käufer hat die Möglichkeit, die Ware vor Vertragsschluss zu besichtigen oder prüfen zu lassen. Unterlässt er dies, erkennt er den Zustand der Ware als vertragsgemäß an.

Für Verschleißteile (z. B. Zahnräder, Lager, Hebel) wird keine Gewähr übernommen.



7. Gewährleistung bei Reparaturen und Werkleistungen


Für Reparaturen, Instandsetzungen und sonstige Werkleistungen gilt eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Abnahme der Leistung (§ 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB).


Unsere Haftung erstreckt sich ausschließlich auf ordnungsgemäße Ausführung der beauftragten Arbeiten.

Keine Gewähr besteht für Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung, Nichtbeachtung von Betriebsanweisungen oder natürliche Abnutzung entstehen.


Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzleistung.

Weitere Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Folgeschäden, sind – außer in den gesetzlich geregelten Fällen – ausgeschlossen.



8. Haftung


Wir haften nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit Schäden

  •  auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen,

  •  auf einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen,

  •  auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beruhen.


In Fällen leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Eine weitergehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder sonstige Folgeschäden, ist ausgeschlossen.



9. Transport-, Speditions- und Kranleistungen


Für alle Transport-, Speditions- und Logistikleistungen gelten ergänzend die

Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

Für Kranarbeiten, Schwer- und Großraumtransporte sowie Grobmontagen gelten die

Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (AGB-BSK) in der jeweils gültigen Fassung.

Diese Dokumente sind auf Anfrage oder über unsere Website jederzeit einsehbar.



10. Höhere Gewalt


Wir haften nicht für Liefer- oder Leistungsverzögerungen, die durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse (z. B. Streik, Energie- oder Materialmangel, behördliche Eingriffe) verursacht werden.

In solchen Fällen verlängern sich vereinbarte Fristen um die Dauer der Behinderung. Ist die Leistung dauerhaft unmöglich, sind beide Parteien zum Rücktritt berechtigt.



11. Erfüllungsort und Gerichtsstand


Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist der Sitz der

FM Maschinen GmbH.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.



12. Salvatorische Klausel


Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.



13. Online-Streitbeilegung


Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit:

👉 www.ec.europa.eu/consumers/odr

Wir sind zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nicht bereit.