AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Angebots-, Verkaufs- und Lieferungsbedingungen für gebrauchte Maschinen, Anlagen und Fahrzeuge. / Logistik, Transport & Speditionsgeschäfte / Schwertransporte & Kranarbeiten


Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sowie für Klagen im Wechsel- und Urkundenprozess für beide Parteien ist der Sitz Firma FM Maschinen GmbH. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
Alle technischen Angaben und Beschreibungen sowie Angaben über Zustand, festes und loses Zubehör, Fabrikate, Modelle, Baujahre und Leistung sowohl mündlicher als auch schriftlicher Art, sind annähernd und für uns völlig unverbindlich. Uns erteilte Lieferungsaufträge sind unwiderruflich und gelten erst mit schriftlicher oder telegrafischer Bestätigung bzw. Rechnungserteilung als angenommen. Grundsätzlich ist die Rückgängigmachung von Aufträgen ausgeschlossen. Falls ausnahmsweise einem Verlangen des Bestellers auf Rückgängigmachung stattgegeben wird, sind vom Besteller die entstandenen Unkosten und der entgangene Gewinn zu ersetzen.


Werden Maschinen von uns nicht ab unserem Lager offeriert und der Standort dem Kaufinteressenten nebst Anschrift nachgewiesen oder bekannt gegeben, so verpflichtet sich der Angebotsempfänger, die Anschrift dritten Personen nicht weiterzugeben und weder selbst noch über Dritte die nachgewiesene Maschine anders als über unsere Firma zu kaufen, ebenso wie er sich verpflichtet, jegliche Preis- und Abschlussverhandlungen nur durch uns zu führen. Im entgegen gesetzten Fall hat der Angebotsempfänger den uns entgangenen Gewinn in Höhe der Differenz zwischen unserem nachgewiesenen Einkaufspreis und dem Angebotspreis in voller Höhe zu erstatten.


Gebrauchte Maschinen und Geräte werden von uns in dem Zustand verkauft, in welchem sie sich befinden. Zubehör wird nur soweit vorhanden mitgeliefert. Gebrauchte Maschinen gelten bereits mit beendeter Besichtigung, Abholung oder Verladung unter Ausschluss jeglicher Mängelhaftung und Schadensersatzpflicht als bedingungsgemäß abgenommen und genehmigt. Der Käufer hat das Recht, die Ware vor Vertragsabschluss zu besichtigen oder zu prüfen. Macht er von diesem Recht, gleich aus welchem Grunde, nur teilweise oder gar keinen Gebrauch, so erkennt er den Zustand der Ware unbesehen an. Falls in besonderen Fällen Riss- und Bruchfreiheit garantiert wird, so bezieht sich diese Garantie nur auf Brüche, die die Verwendungsfähigkeit ausschließen. Für Mängel an besonders dem Verschleiß unterworfenen Teilen, wie Zahnräder, Büchsen, Hebel und Wannen usw. wird auch bei garantierter Riss -und Bruchfreiheit keine Gewähr übernommen. Geschweißte und geriegelte Maschinen gelten als riss- und bruchfrei.


Nach Abschluss eines Vertrages, bzw. nach dem Kauf einer Ware muss, wenn nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, die Ware vom Käufer innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung abgeholt werden. Sollte die Ware nicht innerhalb dieser 14 Tagen abgeholt werden, ist der Verkäufer FM Maschinen GmbH berechtigt eine Stellplatzmiete in Höhe von 24 Cent pro Quadratmeter und Tag an den Käufer zu berechnen.

Die Versendung und Ablieferung erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Mit der Absendung ab jeweiligem Standort geht die Gefahr auch dann an den Besteller über, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Höhere Gewalt, Zerstörung, Beschädigung und Verwechslung des Kaufgegenstandes befreien uns von der Lieferungsverpflichtung. Schadensersatzansprüche wegen Nichtlieferung und Überschreitung der Lieferzeit oder Verzuges sind gegen uns ausgeschlossen.


Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer beziehungsweise der Mehrwertsteuer vergleichbaren Steuer (im Ausland). Die Zahlung ist, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sofort bei Versandbereitschaft, in bar netto Kasse fällig.

Schecks werden u. ü. V. und erfüllungshalber angenommen. Wechsel nur nach ausdrücklicher Vereinbarung, die nachweisbar diskontierbar sind, wobei sämtliche Diskont- und Wechselspesen zu Lasten des Käufers gehen. Aufrechnungen mit irgendwelchen Gegenforderungen und die Einrede eines Zurückbehaltungsrechts sind ausgeschlossen. Wird ausnahmsweise Teilzahlung oder Zahlung nach Lieferung der Maschine von uns zugestimmt, so berechtigen irgendwelche Beanstandungen nicht zu Kürzung oder Zurückhaltung des vereinbarten Kaufpreises. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist die betreffende Forderung mit 8% über dem Basiszinssatz (nach § 247 BGB) zu verzinsen.


Wird Probelieferung vereinbart, wobei der Hin- und Rücktransport auf Rechnung und Gefahr des Käufers durchgeführt wird, so gilt die Maschine nach Ablauf der vereinbarten Probezeit als bedingungsgemäss geliefert und abgenommen. Sofort mit Ablauf der Probezeit ist der volle Kaufpreis fällig und zahlbar. Irgendwelche Reparaturen, Änderungen usw. gehen ausschließlich zu Lasten des Käufers. Wird die Maschine nicht übernommen, so ist uns dies einen Tag vor Ablauf der Probezeit mitzuteilen und die Maschine am 1. Tag nach abgelaufener Probezeit versichert und frachtfrei zurückzuliefern. Bei Rücknahme sind wir zu einer Ersatzlieferung nicht verpflichtet.


Alle Kaufgegenstände bleiben bis zur vollständigen Abdeckung sämtlicher aus dem Kaufvertrag entstandenen Verbindlichkeiten unser uneingeschränktes Eigentum. Der Käufer ist bis zur vollen Zahlung des Kaufpreises verpflichtet, Maschinen und Zubehörteile gegen alle Gefahren ausreichend zu versichern. Solange unser Eigentum fortbesteht, darf der Kaufgegenstand nicht weiter veräußert, übereignet oder mit Rechten Dritter belastet werden. Ergibt sich nach Abschluss des Vertrages, dass der Besteller sich in ungünstiger Vermögenslage befindet, so sind wir berechtigt, Sicherheit zu verlangen und von dem Vertrag zurückzutreten, falls die Sicherheit nicht innerhalb der gesetzten Frist geleistet wird.

Einkaufsbedingungen haben für uns auch ohne ausdrückliche Ablehnung keine Geltung. Die Wirksamkeit eines abgeschlossenen Vertrages wird nicht dadurch beeinträchtigt, dass einzelne Vertragsbedingungen unwirksam sind.
Diese Bedingungen liegen allen Angeboten und Kaufabschlüssen zugrunde und bilden einen wesentlichen Bestandteil eines zustande gekommenen Kaufvertrages, es sei denn, dass in der Auftragsbestätigung hiervon abweichende Bedingungen vereinbart und von uns schriftlich bestätigt worden sind.

Logistik, Transport & Speditionsgeschäfte


Das Angebot basiert auf heute gültigen Tarifen und Wechselkursen und ist freibleibend bis zum Festabschluss, d.h. nach unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, zahlbar in Deutschland in EURO, bei Verladung mit Frachtführern unserer Wahl, zuzüglich der üblichen Nebenspesen. Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der allgemeinen deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) neuester Fassung. Diese beschränken in Ziffer 23 ADSp die gesetzl. Haftung für Güterschäden § 431 HGB für Schäden in speditionellem Gewahrsam auf 5 € je kg; bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung auf 2 SZR/kg sowie darüber hinaus je Schadenfall bzw. -ereignis auf 1 Mio. bzw. 2 Mio. € oder 2 SZR/kg, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Wir haben den SLVS bei der Gothaer gezeichnet.
Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (Z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material und Energiebeschaffung, Streiks, Schwierigkeiten in der Beschaffung von notwendigen Behördlichen Genehmigungen, Behördliche Maßnahmen oder die Ausbleibende Lieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Sofern uns solche Ereignisse die Lieferung oder Leistung wesendlich erschweren oder unmöglich machen, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen. Soweit dem Kunde die Verzögerung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber uns vom Vertrag zurücktreten.

Schwertransporte & Kranarbeiten


Soweit wir als Spediteur, auch Schwergutspediteur, tätig werden, arbeiten wir ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp). Soweit wir selbst Kranleistungen erbringen, oder Schwer- und Großraumtransporte sowie Grobmontagen als Bestandteil der Kran- oder Transportleistung durchführen, gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (AGB- BSK)“. Bei sonstigen Montage-Leistungen, soweit es sich nicht um Grobmontagen im Sinne der AGB- BSK handelt, arbeiten wir auf Basis der BSK- Montagebedingungen (BSK- Montage). Für AGB- BSK und BSK- Montage gilt die jeweils neueste Fassung.

Unsere Preise setzen eine normale direkte Streckenführung, eine mit den benötigten Fahrzeugen erreichbare Be- und Entladestelle, sowie die evtl. notwendige Erteilung der behördlichen Genehmigung voraus. Wartezeiten und Kosten, die nicht durch uns zu vertreten sind, werden gesondert in Rechnung gestellt. Darüber hinaus verstehen sich unsere Preise auf der Grundlage, dass es sich bei den zu befördernden Gütern nicht um Gefahrgut im Sinne der GGVS handelt und die Arbeitseinsätze an normalen Werktagen (Montag bis Freitag) durchgeführt werden.


Online-Streibeilegungsplattform (OS)


Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie hier in unserem Impressum. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.